Unsere Betreuungsmodelle
0 - 3 Jahre
- bedingter Rechtsanspruch: beide Elternteile arbeiten
- ganztags innerhalb der Öffnungszeiten 6.30-17 Uhr
- halbtags in der Zeit von 6:30-12:30 Uhr oder 8-14
Uhr
3 - 6 Jahre
- bedingter Rechtsanspruch: beide Elternteile arbeiten
- ganztags innerhalb der Öffnungszeiten 6:30-17 Uhr
- halbtags in der Zeit von 6:30-12:30 Uhr oder 8-14 Uhr
- unbedingter Rechtsanspruch: das Kind hat einen gesetzlichen Anspruch
auf eine Halbtagsbetreuung
- halbtags in der Zeit von 6:30-12:30 Uhr oder 8-14 Uhr
6 - 10 Jahre
- bedingter Rechtsanspruch: Beide Eltern arbeiten und haben einen verlängerten Betreuungsbedarf
- über vier Stunden Betreuungszeit
- unbedingter Rechtsanspruch: das Kind hat einen gesetzlichen Anspruch
auf eine 4-stündige Betreuung
- Betreuungszeit: 4 Stunden
10 - 12 Jahre
- bedingter Rechtsanspruch: beide Elternteile arbeiten
- 4 Stunden Betreuungszeit
Das Kinderhaus hat in der Zeit von 6.30 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.