Unsere Betreuungsmodelle

    0 - 3 Jahre
  • bedingter Rechtsanspruch: beide Elternteile arbeiten
    1. ganztags innerhalb der Öffnungszeiten 6.30-17 Uhr
    2. halbtags in der Zeit von 6:30-12:30 Uhr oder 8-14 Uhr
    3 - 6 Jahre
  • bedingter Rechtsanspruch: beide Elternteile arbeiten
    1. ganztags innerhalb der Öffnungszeiten 6:30-17 Uhr
    2. halbtags in der Zeit von 6:30-12:30 Uhr oder 8-14 Uhr
  • unbedingter Rechtsanspruch: das Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Halbtagsbetreuung
    1. halbtags in der Zeit von 6:30-12:30 Uhr oder 8-14 Uhr
    6 - 10 Jahre
  • bedingter Rechtsanspruch: Beide Eltern arbeiten und haben einen verlängerten Betreuungsbedarf
    1. über vier Stunden Betreuungszeit
  • unbedingter Rechtsanspruch: das Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine 4-stündige Betreuung
    1. Betreuungszeit: 4 Stunden
    10 - 12 Jahre
  • bedingter Rechtsanspruch: beide Elternteile arbeiten
    1. 4 Stunden Betreuungszeit
Das Kinderhaus hat in der Zeit von 6.30 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.